Muss ich als Lehrkraft neutral sein? Darf ich widersprechen, wenn jemand im Unterricht hetzt? Was sage ich, wenn eine Schülerin fragt, wen ich wähle? Hier finden Sie, was in NRW gilt, im Wortlaut und mit Fundstelle, dazu Anregungen für typische Situationen und für Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Stand01.10.2026, keine RechtsberatungZitate am Original geprüft
Keine Rechtsberatung, Stand 01.10.2026. Diese Seite ordnet ein und verweist auf die Quellen. Sie ersetzt weder die Auskunft Ihrer Schulleitung oder des ZfsL noch den Gesetzestext. Zitate sind als solche gekennzeichnet und am Original geprüft; alles andere ist eine Zusammenfassung oder eine Anregung des Kernseminars. Im Zweifel und in schwierigen Fällen gilt: nicht allein bleiben, früh Schulleitung und Seminar einbeziehen.
Neutral gegenüber Parteien, nicht neutral gegenüber der Menschenwürde.
Lehrkräfte werben nicht für Parteien und überwältigen niemanden. Für die Werte des Grundgesetzes treten sie aber ein, und menschenfeindlichen Aussagen widersprechen sie. Das ist kein Widerspruch, sondern der Auftrag der Schule.
Was gilt
Der Auftrag, für Demokratie und Menschenwürde einzutreten, steht nicht nur in Leitbildern, sondern in Landesverfassung, Schulgesetz und Beamtenrecht. Die wichtigsten Sätze im Wortlaut:
Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit, zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zur Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
Kurz gesagt: Demokratie, Toleranz und Nachhaltigkeit sind Erziehungsziele mit Verfassungsrang. § 2 Abs. 1 und 2 des Schulgesetzes nimmt sie auf.
§ 2 Abs. 6 Nr. 5 und 6 SchulG Was Schülerinnen und Schüler lernen sollen
Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen
die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten
Kurz gesagt: Für Demokratie und ein diskriminierungsfreies Miteinander einzutreten, ist ausdrücklich ein Lernziel, und zwar in jedem Fach.
§ 2 Abs. 7 SchulG Offenheit und keine einseitige Beeinflussung
Sie wahrt Offenheit und Toleranz gegenüber den unterschiedlichen religiösen, weltanschaulichen und politischen Überzeugungen und Wertvorstellungen.
Schülerinnen und Schüler dürfen nicht einseitig beeinflusst werden.
Kurz gesagt: Die Schule ist offen für unterschiedliche Überzeugungen und lässt Lernenden ihr eigenes Urteil.
§ 2 Abs. 8 SchulG Unparteilichkeit und ihre Grenze
Die Schule ermöglicht und respektiert im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterschiedliche Auffassungen. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 nehmen ihre Aufgaben unparteilich wahr.
Insbesondere ist ein Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorruft, dass … eine Lehrerin oder ein Lehrer … gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt.
Kurz gesagt: Unparteilich heißt: keine politischen Bekundungen, die den Schulfrieden oder die Neutralität des Landes gefährden. Verboten ist umgekehrt auch der Eindruck, man stelle sich gegen Menschenwürde, Gleichberechtigung oder Demokratie. Unparteilichkeit hat also selbst einen Wertemaßstab.
§ 33 Beamtenstatusgesetz Grundpflichten
Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei.
Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.
Kurz gesagt: Das gilt auch für Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Privat dürfen Sie sich politisch engagieren, mit Mäßigung. Mehr dazu unter Dienstpflichten.
Kerncurriculum: Politische Bildung und Demokratiebildung, Demokratieerziehung und BNE gehören zu den gesellschaftlichen Bezügen der Handlungsfelder U, E und S.
Das Schulministerium hat das Verhältnis von Neutralität und Haltung in einem Erlass vom 30. Mai 2025 ausdrücklich klargestellt. Er wurde vor der Kommunalwahl 2025 verschickt; sein erster Teil gilt nach eigenem Wortlaut stets und nicht nur während eines Wahlkampfes.
Gleichwohl ist der Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht wertneutral, sondern verlangt ein aktives Einstehen für die verfassungsmäßigen Grundwerte.
MSB NRW, Erlass vom 30.05.2025, A.1
Insofern darf das Neutralitätsgebot nicht mit politischer Indifferenz gleichgesetzt werden.
MSB NRW, Erlass vom 30.05.2025, A.1
Verletzen einzelne Positionen oder Aussagen die Werte des Grundgesetzes, haben Lehrkräfte die Aufgabe, diesen verfassungswidrigen und menschenfeindlichen Aussagen – egal von wem in welchem Zusammenhang sie geäußert wurden – klar entgegenzutreten und diese kritisch einzuordnen.
MSB NRW, Erlass vom 30.05.2025, A.3
Was daraus folgt Zusammenfassung
Nicht erlaubt
Für oder gegen eine Partei werben, eine Wahlempfehlung geben, Parteiwerbung verteilen, Lernende zu einer Meinung drängen.
Erwünscht
Politische Themen kontrovers behandeln, Wahlen und aktuelle Debatten aufgreifen, Lernende zum eigenen Urteil befähigen.
Ihre Aufgabe
Aussagen, die Menschenwürde, Gleichberechtigung oder Demokratie angreifen, klar widersprechen und sie einordnen, egal von wem sie stammen.
Der Maßstab ist dabei die Aussage, nicht die Parteizugehörigkeit: Sie prüfen Positionen am Grundgesetz, Sie bewerten keine Parteien als solche.
Häufige Stolpersteine Anregung
„Dazu sage ich nichts, ich muss als Lehrkraft neutral sein.“
„Diese Aussage richtet sich gegen die Würde von Menschen, das lasse ich so nicht stehen. Schauen wir uns an, was Artikel 1 des Grundgesetzes dazu sagt.“
Schweigen wirkt wie Zustimmung, vor allem auf die, die betroffen sind.
Neutralität heißt nicht politische Gleichgültigkeit (Erlass A.1).
Sie widersprechen der Aussage, nicht der Person.
Sie geben einen Maßstab an, den alle nachprüfen können.
„Die Partei X ist unwählbar. Das sollte Ihnen klar sein.“
„Wir prüfen Aussagen aus Programmen und Reden aller Parteien an Artikel 1 und 3 des Grundgesetzes. Ihr Urteil bilden Sie sich selbst.“
Eine Wahlempfehlung verletzt die Unparteilichkeit (§ 2 Abs. 8 SchulG, § 33 BeamtStG).
Lernende fühlen sich überwältigt und machen zu.
Gleicher Maßstab für alle Parteien.
Kritik an Aussagen bleibt möglich und ist geboten.
Pro-und-Kontra-Debatte: „Sollen alle Menschen die gleichen Grundrechte haben?“
Pro-und-Kontra-Debatte: „Wie sollte unsere Stadt Menschen unterstützen, die neu ankommen?“
Die Menschenwürde ist keine Meinungsfrage. Wer sie zur Debatte stellt, behandelt sie wie eine.
Die Gegenposition bekommt ein Forum, und Betroffene sitzen mit im Raum.
Kontrovers ist, was in der Politik umstritten ist: Wege, Mittel, Prioritäten.
Es gibt mehrere vertretbare Antworten, und alle bleiben im Rahmen des Grundgesetzes.
Der Beutelsbacher Konsens
1976 verständigten sich Fachleute der politischen Bildung auf einer Tagung der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg in Beutelsbach auf drei Grundsätze. Der Konsens ist kein Gesetz, sondern ein fachlicher Konsens. In NRW verlangt der Erlass vom 30. Mai 2025 aber ausdrücklich: Im diskursiven Prozess sind darüber hinaus stets die Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses zu berücksichtigen.
1
Überwältigungsverbot
Lehrkräfte drängen Lernenden keine Meinung auf, mit welchen Mitteln auch immer. Die Lernenden sollen sich ein eigenes Urteil bilden können.
Im Unterricht: Ihre eigene Meinung ist nicht verboten, aber sie ist nicht das Ziel der Stunde. Wenn Sie sie nennen, dann als eine Stimme unter mehreren und erst, wenn sich die Lernenden ihr Urteil gebildet haben.
2
Kontroversität
Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, erscheint auch im Unterricht kontrovers. Unterschiedliche Standpunkte kommen zu Wort.
Im Unterricht: Prüfen Sie Ihr Material: Fehlt eine Position, die in der Debatte eine Rolle spielt? Wer kommt zu Wort, wer nicht?
3
Orientierung an den Lernenden
Lernende sollen eine politische Situation und ihre eigenen Interessen analysieren und nach Wegen suchen können, sich einzubringen.
Im Unterricht: Fragen Sie, was ein Thema mit dem Leben der Lernenden zu tun hat und wo sie selbst mitwirken können: Klassenrat, SV, Kommune.
Der Konsens wird manchmal so gelesen, als müsse jede Position gleichwertig im Raum stehen, auch menschenfeindliche. Das gibt er nicht her. Der Rahmen ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung (§ 2 Abs. 8 SchulG), und dem Widerspruch gegen menschenfeindliche Aussagen steht er nicht entgegen (Erlass A.3). Kontrovers diskutiert wird, worüber Demokratinnen und Demokraten streiten, nicht, ob Menschenwürde gilt.
Zum Weiterlesen: Deutsches Institut für Menschenrechte, Das Neutralitätsgebot in der Bildung (Analyse eines unabhängigen Instituts, keine Landesvorgabe).
Schule und Politik
Wahlen und aktuelle Debatten im Unterricht aufzugreifen, ist nach dem Erlass vom 30. Mai 2025 ausdrücklich erwünscht. Für Veranstaltungen und Besuche gelten einige Regeln. Die Zusammenfassung:
Podiumsdiskussionen und Gäste im Unterricht
Kurz gesagt: Lädt die Schule im Unterricht oder als schulische Veranstaltung Politikerinnen und Politiker ein, muss das in der Gesellschaft relevante Meinungsspektrum abgebildet werden, nicht nur einzelne Parteien. Anhaltspunkte für „relevant“ sind etwa Wahlergebnisse und Umfragen. Es besteht kein Anspruch jeder politischen Gruppierung auf Einladung. Eine relevante Partei darf nur ausgeladen bleiben, wenn ihr Auftreten den Schulfrieden konkret gefährden würde. Allein die Parteizugehörigkeit einer Person reicht für die Annahme einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens nicht aus. Fallen extremistische Aussagen, wird ihnen widersprochen; notfalls wird die Veranstaltung abgebrochen.
Wo steht das: Erlass vom 30.05.2025, Teil C.
Für Sie heißt das: Solche Veranstaltungen plant nicht eine Lehrkraft allein. Sprechen Sie Ihre Ausbildungslehrkraft und die Schulleitung früh an.
Parteiwerbung und Einladungen
Kurz gesagt: Schulleitungen dürfen Werbematerial von Parteien und Einladungen zu parteipolitischen Veranstaltungen nicht an Kollegium, Schülerinnen und Schüler oder Eltern weiterleiten.
Wo steht das: Erlass vom 30.05.2025, Teil B.2 (mit Verweis auf §§ 2 und 56 SchulG).
Für Sie heißt das: Verteilen Sie solches Material auch selbst nicht in der Schule. Für Material im Unterricht gilt: alle relevanten Positionen, nicht eine.
Privates politisches Engagement
Kurz gesagt: Das Ministerium befürwortet ausdrücklich politisches und gesellschaftliches Engagement von Lehrkräften und Lernenden außerhalb der Schule, etwa bei Diskussionsrunden oder Demonstrationen. Für Sie als Beamtin oder Beamter gilt dabei die Pflicht zur Mäßigung und Zurückhaltung (§ 33 Abs. 2 BeamtStG). Eine außerschulische Veranstaltung ohne Teilnahmepflicht ist keine schulische Veranstaltung, auch wenn sie im Schulgebäude stattfindet.
Wo steht das: Erlass vom 30.05.2025, Teil B; § 33 BeamtStG.
Besuche von Abgeordneten
Kurz gesagt: Abgeordnete dürfen Schulen besuchen, um sich vor Ort zu informieren, und sprechen dabei mit der Schulleitung, die die Schule nach außen vertritt. Auskünfte an die Presse kann die Schulleitung geben.
Wo steht das: Erlass vom 30.05.2025, Teil B.3.
Hinweis zum Erlass: Er verweist an einer Stelle noch auf § 57 Abs. 4 SchulG. Seit der Änderung des Schulgesetzes zum 1. August 2026 steht die Regel zur Unparteilichkeit in § 2 Abs. 8 SchulG; diese Seite zitiert deshalb nur diesen.
Situationen aus dem Alltag Anregung
Erste Schritte für Situationen, die viele Lehrkräfte erleben. Es sind Anregungen des Kernseminars, keine Vorgaben. In schwierigen Fällen bleiben Sie nicht allein: Ausbildungslehrkraft, Schulleitung und Seminar sind dafür da.
Eine Schülerin oder ein Schüler äußert sich im Unterricht menschenfeindlich
Nicht übergehen. Reagieren Sie sofort und ruhig, auch wenn es nur ein Satz ist: „Das lasse ich so nicht stehen.“
Die Aussage benennen, nicht die Person abwerten. „Diese Aussage spricht Menschen ihre Würde ab.“
Nachfragen, wenn es passt. „Was meinst du damit? Woher hast du das?“ Manche wiederholen, was sie gehört haben, und haben es nicht durchdacht.
Betroffene schützen. Achten Sie darauf, wer in der Lerngruppe gemeint sein könnte, und sprechen Sie sie gegebenenfalls nach der Stunde an.
Später vertiefen. Ein Gespräch unter vier Augen, und wenn es in der Gruppe Thema ist, eine geplante Stunde statt einer Debatte aus dem Stand.
Informieren. Erzählen Sie Ihrer Ausbildungslehrkraft und der Klassenleitung davon. Wiederholt es sich, gehört es zur Schulleitung.
Grundlage: Erlass vom 30.05.2025, A.3; § 2 Abs. 6 Nr. 5 SchulG.
„Wen wählen Sie eigentlich?“
Keine Wahlempfehlung, auch keine indirekte. Das gehört zur Unparteilichkeit (§ 2 Abs. 8 SchulG, § 33 BeamtStG).
Begründen statt ausweichen. „Das sage ich hier nicht, weil Sie sich Ihre eigene Meinung bilden sollen, ohne dass meine dabei mitspielt.“
Die Frage zurückgeben. „Woran könnten Sie selbst prüfen, welche Partei zu Ihnen passt?“ Zum Beispiel Programme vergleichen oder den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung nutzen.
Haltung zeigen dürfen Sie trotzdem. Dass Sie für Demokratie und Menschenwürde eintreten, ist kein Parteibekenntnis.
Eltern werfen Ihnen „politische Indoktrination“ vor
Ernst nehmen und Gesprächsangebot machen. Möglichst persönlich, nicht im E-Mail-Wechsel.
Nicht allein führen. Holen Sie Ihre Ausbildungslehrkraft dazu und informieren Sie die Schulleitung vorab.
Transparent machen. Zeigen Sie Ziel, Lehrplanbezug und Material der Reihe. Welche Positionen kamen vor? Wie wurde geurteilt?
Den Auftrag erklären. Kontroversität und eigenes Urteil der Lernenden einerseits, Eintreten für die Grundwerte andererseits: Beides verlangt das Schulgesetz.
Selbst prüfen. Gab es eine Stelle, an der Sie überwältigt haben? Das in Ruhe zu reflektieren, ist professionell, kein Eingeständnis.
Ihre Lerngruppe möchte eine Podiumsdiskussion zur Wahl organisieren
Klären, welche Art Veranstaltung es wird. Eine schulische Veranstaltung braucht die Schulleitung und folgt den Regeln des Erlasses (relevantes Spektrum).
Gemeinsam Kriterien entwickeln. Wer wird eingeladen, und warum? Das ist selbst schon politische Bildung.
Moderation vorbereiten. Regeln, Redezeiten und was geschieht, wenn jemand menschenfeindlich spricht.
Grundlage: Erlass vom 30.05.2025, Teil C; siehe Reiter Schule und Politik.
Sie werden wegen Ihres Unterrichts öffentlich oder im Netz angegangen
Nicht öffentlich antworten, auch nicht in sozialen Netzwerken.
Sofort die Schulleitung informieren. Sie vertritt die Schule nach außen, auch gegenüber der Presse.
Das Seminar einbeziehen. Sprechen Sie mit Ihrer Kernseminarleitung oder Fachleitung.
Beratung zu Ihren Rechten bekommen Sie bei der Personalvertretung oder einer Gewerkschaft.
Festhalten, was war: Datum, Inhalt und Material der Stunde, Ablauf.
Dieselben Situationen gibt es bei Ich stehe vor … (mit Konkretionen des Kerncurriculums) und als Gesprächswürfel für das Seminar, dort ergänzt um Handlungssituationen zu Demokratie und BNE. Mehr zu Gesprächen: Beratung · Wen fragen?
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
BNE soll Kinder und Jugendliche befähigen, ihre Zukunft und die ihrer Generation mitzugestalten. In NRW gibt dafür die Leitlinie BNE des Schulministeriums (2019) die Orientierung. Sie macht deutlich, dass BNE kein eigenes Fach ist:
Dabei soll BNE nicht als Additum, sondern als ein integraler Bestandteil einer umfassenden schulischen Bildung verstanden werden.
MSB NRW, Leitlinie BNE (2019), Einleitung
Rechtlich verankert ist das Ziel in Art. 7 Abs. 2 der Landesverfassung (Verantwortung für Tiere und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen) und in § 2 Abs. 4 SchulG: Die Schule fördert das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl, die Natur und die Umwelt. Im Kerncurriculum steht BNE bei den gesellschaftlichen Bezügen des Handlungsfelds E.
Merkmale von BNE-Lernprozessen
Die Leitlinie nennt sechs Merkmale (Abschnitt 2.2, Überschriften im Wortlaut):
Auswahl und Bearbeitung von Fragestellungen in Hinblick auf Zukunftsrelevanz
Berücksichtigung von Widersprüchen, Unwägbarkeiten, Risiken sowie Zielkonflikten und persönlichen Dilemmata
Eigenverantwortliche und partizipative Lernprozesse
BNE und Beutelsbach
BNE heißt nicht, Lernenden ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben. Die Leitlinie betont, dass es wichtig ist, demokratische Aushandlungsprozesse als konstitutiv für „gute“ Lösungen aufzuzeigen. Über Wege zu mehr Nachhaltigkeit wird also kontrovers diskutiert, und die Lernenden bilden sich ihr Urteil selbst. Das Überwältigungsverbot gilt auch hier.
Ideen für jedes Fach Anregung
Mathematik, Informatik
Echte Daten auswerten: Strom- oder Wasserverbrauch der Schule, Energiebedarf von Rechenzentren. Welche Annahmen stecken in einer Prognose?
Deutsch, Fremdsprachen
Werbesprache untersuchen: Was macht ein Produkt „nachhaltig“, und woran erkenne ich leere Versprechen? In den Fremdsprachen mit Beispielen aus den Zielsprachenländern.
Naturwissenschaften
Den Lebensweg eines Smartphones verfolgen: Rohstoffe, Herstellung, Nutzung, Entsorgung. Wo entstehen die größten Belastungen?
Gesellschaftswissenschaften
Ein Zielkonflikt vor Ort: Windrad, Umgehungsstraße oder Neubaugebiet. Wer hat welche Interessen, und wie wird entschieden?
Religion, Philosophie
Ein Dilemma diskutieren: Was schulden wir Menschen, die noch nicht geboren sind? Wie viel Verzicht kann man verlangen?
Kunst, Musik, Sport
Mit dem arbeiten, was da ist: Gestalten mit Fundstücken, Instrumente aus Alltagsmaterial, Schulweg und Bewegung im Alltag als Thema. Was braucht man wirklich, um Musik zu machen, ein Bild zu gestalten oder sich zu bewegen?
Mehr Ideen zum Ausprobieren im Ideenpool. Die Leitlinie enthält für viele Fächer eigene Abschnitte mit Anknüpfungspunkten.
Wörtliche Zitate aus Landesverfassung, Schulgesetz, Beamtenstatusgesetz, Richtlinien, dem Erlass vom 30.05.2025 und der Leitlinie BNE sind als Zitat gesetzt und am Original geprüft; Auslassungen sind mit „…“ gekennzeichnet. Die „Kurz gesagt“-Texte und die Zusammenfassung des Beutelsbacher Konsenses sind eigene, vereinfachte Worte. Stolpersteine, Situationen und Ideen sind Anregungen des Kernseminars. Maßgeblich sind allein die Rechtsvorschriften und Erlasse in ihrer aktuellen Fassung. Die Quellen wurden am 01.10.2026 eingesehen.